Schornsteinfeger für Dresden, Freital und Pirna - Schornsteinkehrung in Dresden Plauen mit Blick auf das Heizkraftwerk Dresden-Mitte

„klassische“ Schornsteinfegerarbeiten

gesetzlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten nach Feuerstättenbescheid

Die von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger nach KÜO gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungszyklen und einzuhaltenden Überprüfungszeiträume sind im Feuerstättenbescheid für Ihre Immobilie aufgeführt. Sie wünschen ein verbindliches individuelles Angebot für die in Ihrem Feuerstättenbescheid aufgeführten auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten, so kontaktieren Sie uns bitte mit einer Kopie vom Feuerstättenbescheid.

Schornsteinkehrung und Prüfung des freien Querschnitts von Abgasanlagen

Zur Vermeidung von Schornsteinbränden sind regelmäßige Kehrungen von Rauchrohren und Schornsteinen durch den Schornsteinfeger notwendig, auch bei modernen Isolierschornsteinen mit glatten Innenrohren, da bei der Verbrennung von festen Brennstoffen (Scheitholz, Braunkohlebrikett oder Pellets) immer Ruß und andere Rückstände in den Schornstein gelangen und bei Belassen dieses Rußansatzes es zum Schornsteinbrand kommen kann. Bei gasförmigen und flüssigen Brennstoffen können Querschnittsverringerungen in den Schornsteinen und Abgasrohren durch Fremdkörper (Wespennester, Vögel, Äste, sogar durch Vögel „reingeworfene“ Tierknochen usw.) zu Abgasrückstau und damit zu einer Gefahr für die Hausbewohner oder zu Funktionsausfall der Heizung und damit kalten Heizkörpern und kalten Wasser führen.

Abgasmessungen an Feuerstätten

Auch die regelmäßige Kontrolle der Abgaswerte bei Heizungsanlagen durch den Schornsteinfeger trägt neben der Sicherheit (Vermeidung von Abgasaustritt und zu hohem Kohlenmonoxidgehalt) auch zur Energieeinsparung und Verminderung der Emissionen auf ein technisch mögliches Minimum bei.

1. BImSchV - Ist Ihr Holzofen oder Kohleofen noch zulässig?

Wer eine Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, die vor März 2010 errichtet wurde, sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres womöglich das Aus. Die "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Einbau bis einschließlich 21. März 2010 erfolgte, nur dann nach dem 31.12.2024 weiter betrieben dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten. Für Feuerstätten, die vor 1995 errichtet wurden, endete die Übergangsfrist bereits am 31. 12. 2020. Wenn es für Ihren Ofen keine vom Ofenhersteller veröffentlichte Typprüfungsunterlagen gibt, z.B. in der HKI-Datenbank , Sie Ihren Kamin oder Kachelofen mit Heizeinsatz behalten möchten und dieser noch in einem technisch einwandfreien Zustand ist, gibt es die Möglichkeit, einer entsprechenden Vor-Ort-Messung durch einen dafür qualifizierten Schornsteinfeger. Wenn der Schornsteinfeger mit der zu protokollierenden Messung, die Einhaltung der am März 2010 geltenden Emissionswerte • Staubkonzentration im Abgas bis maximal 0,15 g/m³, • Kohlenmonoxidkonzentration bis maximal 4 g/m³ nachweisen kann, steht einem Weiterbetrieb Ihrer Feuerstätte nichts entgegen. Bei Kaminöfen, Raumheizern etc. ist diese Messung durch den Schornsteinfeger ebenfalls möglich, allerdings in manchen Fällen aus wirtschaftlicher Betrachtung nicht sinnvoll. Wir sind entsprechend qualifiziert und dürfen diese „Messungen durch einen Schornsteinfeger“ anbieten. Aus der Erfahrung heraus ist mindestens eine vorherige Feuerstättenreinigung notwendig und vielfach auch eine Erneuerung von Türdichtungen etc., so dass es von uns verschiedene Komplettangebote für diese Messung nach 1.BImSchV durch den Schornsteinfeger gibt. Sie wünschen eine Beratung oder ein individuelles Angebot , so kontaktieren Sie uns gern.

Überprüfung von Lüftungsanlagen

Sowohl aus hygienischer Sicht aber auch zur Reduzierung der Brandgefahr in Lüftungsanlagen führen wir die Reinigung in diesen Systemen nach den Fachregeln des Schornsteinfegerhandwerks durch und beurteilen damit die gesamte Lüftungsanlage inklusiv der vielfach vernachlässigten Luftnachströmung.
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