Neuer Energieausweis für die Vermietung oder den Verkauf Ihrer Immobilie
Wer braucht einen Energieausweis?
Der
gesetzlich
vorgeschrieben
Energieausweis
für
vermietete
Immobilien,
manchmal
auch
fälschlicherweise
und
damit
ohne
Rechtssicherheit
Energiepass
genannt,
hat
eine
Gültigkeit
von
10
Jahren und muss danach wieder erneuert werden.
Beim
Verkauf
von
Immobilien
ist
ebenfalls
ein
Energieausweis
zwingend
vorzulegen,
auch
dann,
wenn
die
Immobilie nach dem Verkauf energetisch/ baulich saniert werden soll.
Grundlage
für
die
Erstellung
von
Energieausweisen
ist
das
Gebäudeenergiegesetz
(GEG)
in
seiner
aktuellen Fassung.
Ob
Sie
einen
verbrauchsorientierten
oder
einen
kostenintensiveren
aber
dafür
genaueren
bedarfsorientierten
Energieausweis
benötigen,
erklären
Ihnen
unsere
geprüften
Gebäude-Energieberater
gern
vorab.
Durch
die
komplexe
branchenübergreifende
Schornsteinfegermeisterausbildung
(Anlagentechnik
u.
Baufachwissen)
und
keinem
“Verkaufszwang“
erhalten
Sie
von
unseren
Gebäude-Energieberatern
v.a.
beim
bedarfsorientierten
Energieausweis
auch
einen
neutralen
Mehrwert
an
sinnvollen
Maßnahmen zur Energieeinsparung und haben auch immer einen lokalen Ansprechpartner für weitergehende Fragen.
Was ist der Energieausweis?
Der
Energieausweis
gibt
Aufschluss
über
die
Energieeffizienz
eines
Gebäudes
und
damit
für
Käufer
und
Mieter
vor
Vertragsabschluss
einen
Überblick
über
die
laufenden/
zu
erwartenden
Energiekosten
zu
machen.
Angegeben
wird
der
Endenergieverbrauch
in
kWh
/
(m²·
a)
„Kilowattstunden
pro
Quadratmeter
und
Jahr“
und
die
Energieeffizienzklasse
(von
A+
bis
H)
und zusätzlich graphisch in einer Farbskala dargestellt, die von grün über gelb bis rot geht.
Im
grünen
Bereich
ist
der
Energiebedarf
normal
bis
optimal.
Durchschnittliche
sowie
kaum
modernisierte
Gebäude
bewegen
sich
eher
im
gelb-roten
Bereich.
Jeder
nach
dem
1.
Mai
2014
ausgestellte
Energieausweis
hat
eine
Registriernummer
beim
Deutschen Institut für Bautechnik.
Auch
in
Immobilienanzeigen
müssen
bestimmte
Angaben
aus
dem
Energieausweis
aufgeführt
werden.
Bei
Immobilien-
oder
Wohnungsbesichtigung muss der Energieausweis vom Verkäufer/Vermieter den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden.
Der Energieausweis im Kurzüberblick
•
Der
Energieausweis
ist
ein
Dokument,
das
ein
Gebäude
energetisch
bewertet.
Er
stellt
den
Energieverbrauch
/
Energiebedarf
pro m² Nutzfläche / Jahr dar.
•
Der Energieausweis dient dazu, den Energieverbrauch / Energiebedarf vor Kauf und Vermietung zu erkennen.
•
Er enthält Modernisierungsempfehlungen, um den Energieverbrauch zu senken.
•
Sowohl der Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis haben jeweils eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Welche wichtigen Unterscheidungsmerkmale haben die Ausweise?
Generell
unterscheidet
man
zwischen
zwei
verschiedenen
Energieausweisarten.
Dem
Energieverbrauchausweis
und
dem
Energiebedarfsausweis.
Der
verbrauchsorientierte
Energieausweis
kann
nur
bei
bestimmten
Rahmenbedingungen
angewandt
werden.
Besuchen Sie uns auch auf
Verbrauchsausweis
im Überblick
Bedarfsausweis
im Überblick
•
praktische Energieeffizenz (abhängig von
Nutzergewohnheiten)
•
„tatsächlicher“ Verbrauch
•
regelmäßig erstellbar
•
nur allgemeine Empfehlungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz
•
kostengünstiger
•
theoretische Energieeffizenz (unabhängig von
Nutzergewohnheiten)
•
„Normverbrauch“
•
einmalige Daten-Vorort-Aufnahme notwendig
•
objektspezifische Empfehlungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz
•
kostenintensiver