Schornsteinfeger für Dresden, Freital und Pirna - Schornsteinkehrung in Dresden Plauen mit Blick auf das Heizkraftwerk Dresden-Mitte

Neuer Energieausweis für die Vermietung oder den Verkauf Ihrer Immobilie

Wer braucht einen Energieausweis?

Der gesetzlich vorgeschrieben Energieausweis für vermietete Immobilien, manchmal auch fälschlicherweise und damit ohne Rechtssicherheit Energiepass genannt, hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und muss danach wieder erneuert werden. Beim Verkauf von Immobilien ist ebenfalls ein Energieausweis zwingend vorzulegen, auch dann, wenn die Immobilie nach dem Verkauf energetisch/ baulich saniert werden soll. Grundlage für die Erstellung von Energieausweisen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Fassung. Ob Sie einen verbrauchsorientierten oder einen kostenintensiveren aber dafür genaueren bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, erklären Ihnen unsere geprüften Gebäude-Energieberater gern vorab. Durch die komplexe branchenübergreifende Schornsteinfegermeisterausbildung (Anlagentechnik u. Baufachwissen) und keinem “Verkaufszwang“ erhalten Sie von unseren Gebäude-Energieberatern v.a. beim bedarfsorientierten Energieausweis auch einen neutralen Mehrwert an sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung und haben auch immer einen lokalen Ansprechpartner für weitergehende Fragen.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes und damit für Käufer und Mieter vor Vertragsabschluss einen Überblick über die laufenden/ zu erwartenden Energiekosten zu machen. Angegeben wird der Endenergieverbrauch in kWh / (m²· a) „Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr“ und die Energieeffizienzklasse (von A+ bis H) und zusätzlich graphisch in einer Farbskala dargestellt, die von grün über gelb bis rot geht. Im grünen Bereich ist der Energiebedarf normal bis optimal. Durchschnittliche sowie kaum modernisierte Gebäude bewegen sich eher im gelb-roten Bereich. Jeder nach dem 1. Mai 2014 ausgestellte Energieausweis hat eine Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik. Auch in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Bei Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung muss der Energieausweis vom Verkäufer/Vermieter den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden.

Der Energieausweis im Kurzüberblick

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er stellt den Energieverbrauch / Energiebedarf pro m² Nutzfläche / Jahr dar. Der Energieausweis dient dazu, den Energieverbrauch / Energiebedarf vor Kauf und Vermietung zu erkennen. Er enthält Modernisierungsempfehlungen, um den Energieverbrauch zu senken. Sowohl der Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis haben jeweils eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Welche wichtigen Unterscheidungsmerkmale haben die Ausweise?

Generell unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Energieausweisarten. Dem Energieverbrauchausweis und dem Energiebedarfsausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann nur bei bestimmten Rahmenbedingungen angewandt werden.
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