Schornsteinfeger für Dresden, Freital und Pirna - Schornsteinkehrung in Dresden Plauen mit Blick auf das Heizkraftwerk Dresden-Mitte

Aktuelles zum Umgang mit dem Thema Corona in unseren Betriebsabläufen;

Stand 20.03.2020

Liebe Kundinnen und Kunden, auf Grund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung/ Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus ergreifen auch wir nach den aktuellen Empfehlungen/ Weisungen der zuständigen Behörden (u. a. Robert-Koch-Institut, Landesdirektion Sachsen) fortlaufend Maßnahmen, um die Ansteckungsgefahr für Sie und unsere Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Aktuell sind neben der Einhaltung der entsprechenden Betriebsanweisung durch unsere Mitarbeiter v.a. unsere internen Arbeitsprozesse betroffen, die in Abhängigkeit der aktuellen Gefährdungslage angepasst werden. Insbesondere betrifft dies die Gegenzeichnung von Formularen über die Arbeitsdurchführung durch den Eigentümer/ Betreiber. Seit 16.03.2020 wird auf diese Gegenzeichnung verzichtet und durch den Erledigungsvermerk unseres Mitarbeiters die Arbeitsausführung dokumentiert. das Formblatt für die Ausführung von Schornsteinfegertätigkeiten gemäß den Fristen nach dem Feuerstättenbescheid, welches dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zugesandt werden muss, ist nur rechtsgültig mit Unterschrift des Eigentümers bzw. dessen Beauftragten, es sei denn, uns liegt eine entsprechende schriftliche Vollmacht ihrerseits vor, dass wir dies in Ihrem Auftrag ausführen dürfen. Gemäß Information durch unsere Aufsichtsbehörde, die Landesdirektion Sachsen, vom 19.03.2020 wurde uns bestätigt, dass in der Regierungserklärung bisher nicht festgelegt ist, dass auch der komplette Handwerksbereich zum Stillstand kommen soll. Im Gegenteil, auch in einem Pandemiefall, wie derzeit in Deutschland eingestuft, ist die Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten. Entsprechend sind Arbeiten zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit nach wie vor durchzuführen, so dass es keinerlei Aussetzung der Kehr- und Messpflicht im Moment gibt. Einzige Ausnahme sind anerkannte Risikogruppen mit ärztlicher oder amtlich angeordneter (Quarantäne), die dies gemäß beiliegendem Formblatt dokumentieren müssen. Anderweitige Entscheidungen seitens der Landes- oder Bundesregierung liegen zum jetzigen Stand nicht vor. Bei Feuerstättenschauen und Abnahmetätigkeiten nach Baurecht prüfen wir einzelfallbezogen nach pflichtgemäßen Ermessen, welche Arbeiten unbedingt notwendig sind, um die Betriebs- und Brandsicherheit sicherzustellen. Bitte bleiben auch Sie weiterhin gesund und gehen Sie in der Situation so achtsam wie möglich um. Ihr Team von ELBTAL Schornsteinfeger
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